Standpunkte
Niedersachsen ist das deutsche Windenergieland: Mitte 2011 waren in Niedersachsen insgesamt 5.411 Windenergieanlagen mit einer Gesamtleistung von 6.797 Megawatt installiert. Davon wurden 62 Anlagen mit einer Gesamtleistung von 150 Megawatt im ersten Halbjahr 2011 neu installiert. Das entspricht einer Steigerung der Leistung gegenüber dem Vorjahr um rund 2,25 %.
Niedersächsische Unternehmen zählen zu den erfolgreichsten in der Windenergie-Branche. Die Windenergie bietet dem niedersächsischen Küstenraum eine einzigartige Entwicklungsperspektive, an Land stößt der weitere Ausbau der Windenergie langsam an Grenzen. Daher bietet dort der Ersatz von älteren Windkraftanlagen durch neuere leistungsstärkere Anlagen gute Chancen zur nachträglichen Optimierung von Standorten. Ziel muss dabei sein, den Windertrag zu erhöhen und die Beeinträchtigung des Landschaftsbildes zu verringern.
Die Zukunft der Windenergie liegt im Ausbau auf dem Meer, dies allerdings mit Augenmaß. Denn die damit verbundenen volkswirtschaftlichen Kosten und individuellen Belastungen dürfen nicht aus den Augen verloren werden, wenn wir auf Akzeptanz stoßen wollen. Bei der Lösung der komplexen Fragen der Ableitung und Einspeisung der Offshore erzeugten Energiemengen hat Niedersachsen Pionierarbeit geleistet.
Mit der Ausweisung einer Kabeltrasse für acht Windparks mit einer elektrischen Leistung von rund 3.000 Megawatt (MW), die auch die Insel Norderney quert, hat das Land Niedersachsen hervorragende Bedingungen für die Entwicklung der Offshore Windenergie in der Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) der Nordsee geschaffen. Eine zweite Kabeltrasse mit einer Übertragungskapazität von bis zu 5.000 MW ist raumordnerisch in Vorbereitung und soll ab 2012 zur Verfügung stehen. Unser besonderes Augenmerk liegt darauf, dass eventuelle Belastungen des Nationalparks Niedersächsisches Wattenmeer durch die erforderlichen Kabeltrassen auf das unvermeidliche Mindestmaß begrenzt werden.
Im Landesraumordnungsprogramm hat das Land Niedersachsen festgelegt, dass das naturschutzfachlich und touristisch sehr sensible Gebiet in der 12-Seemeilenzone vor den ostfriesischen Inseln von Windkraftanlagen frei gehalten wird. Nur in zwei kleinen Gebieten in Randbereichen dürfen Windkraftanlagen zur Erprobung aufgestellt werden.
Die Kreiswählergemeinschaft steht grundsätzlich positiv zur Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Energiequellen, somit unterstützt sie auch die Herstellung von Strom aus Windkraft. Dies darf jedoch nicht um jeden Preis geschehen, eine differenzierte Sichtweise der Fakten und unterschiedlichen Interessenlagen in den Planungsgebieten ist unbedingt erforderlich. Auf jeden Fall müssen die Abstände zur Wohnbebauung berücksichtigt werden.
Dabei waren die im ersten Entwurf genannten Abstände von 500 mzu Wohnsiedlungen und 350 mzu Einzelbebauung absolut unakzeptabel. Ob bei den im jetzt vorliegenden Vorschlag genannten 700 m bzw. 450 m das letzte Wort bereits gesprochen ist, bleibt abzuwarten. Der Vorschlag des Ausschusses für Regionalplanung (AfR) auf einen höhenabhängigen Abstand in Kombination mit Mindestwerten ist ein erster richtiger Schritt!
Der Abstand zu Wald- und Naturschutzgebieten ist weiterhin zu wahren. Windkraftstandorte in Waldgebieten selbst sind absolut Tabu. Schalltechnische Grenzwerte sind ebenso zu berücksichtigen wie der Schattenwurf. Wichtig ist der Wählergemeinschaft, daß der Landkreis Nienburg ein gerichtsfestes "Regionales Raumordnungsprogramm im Bereich Windenergie" erhält.
Erdgas ist ein Naturprodukt, das überwiegend aus Methan besteht. Es wird aus unterirdischen Lagerstätten gefördert, wo es durch den Abbau von organischem Material entsteht. In vielen Bereichen, insbesondere auch in der Stromerzeugung, kann Erdgas einen Beitrag zu einer sauberen Energieversorgung leisten.
Entscheidend ist dabei, ob das Gas aus konventionellen oder unkonventionellen Lagerstätten gefördert wird. Bei konventionellen Vorkommen ist das Erdgas in gut durchlässigen Gesteinen enthalten. Die Vorkommen können ohne spezielle Bohrtechniken erschlossen und genutzt werden.Im Gegensatz dazu muß bei unkonventionellen Lagerstätten das umliegende Gestein aufgebrochen und bearbeitet werden, damit das Gas entweichen kann. Dieser Vorgang muß mit einer speziellen Bohrtechnik erfolgen, die man Hydraulic Fracturing, kurz Fracking nennt.
Dabei wird eine Mischung aus Wasser, Sand und verschiedenen Chemikalien mit hohem Druck in die Erde gepresst. Eine große Gefahr sehen wir bei den eingesetzten Chemikalien, deren Zusammensetzung nicht bekannt sind. Es wird eine große Menge Wasser eingesetzt, die anschließend entsorgt werden muß. Eine Entsorgung soll nicht ins Grundwasser, Gewässer oder über die Kanalisation erfolgen, da dieses Wasser toxisch belastet ist. Es werden aber große Mengen dieser Flüssigkeit entstehen.
Eine weitere Gefahr der Vergiftung ist durch Bohrunfälle möglich. Als erstes Land hat Frankreich die umstrittene Erdgasförderung per Fracking offiziell seit 2011 verboten. Es gibt eine Vielzahl von weiteren Fragen, die die Bevölkerung verunsichern. Nach unserem heutigen Wissensstand lehnt die Wählergemeinschaft des Landkreises Nienburg/Weser eine Erschließung von unkonventionellen Gaslagerstätten mit dem Frackingverfahren ab.
Wir werden die Entwicklung auf diesem Problemgebiet weiter verfolgen, und uns in den politischen Gremien soweit wie möglich für die Sicherheit unserer Umwelt und somit für die Bevölkerung einsetzen.
Die CO²-Einlagerung soll in großen Tiefen z.B. Bergwerken erfolgen. Hierzu muß allerdings ein aufwendiger Prozess durchlaufen werden. Sicherlich ist dies ein geeignetes Mittel, schnell die Treibhausproblematik zu entschärfen. Allerdings ist es keine nachhaltige Lösung, denn auch hier werden neue Probleme eventuell für nachfolgende Generationen entstehen. Die alten Enegiequellen werden erhalten und es wird viel Geld ausgegeben, welches besser für sinnvolle erneuerbare Energien investiert werden sollte.
Eine abschließende Stellungnahme der Wähklergemeinschaft kann zur Zeit noch nicht erfolgen, da die Problematik zu vielseitig und auch noch zu neu ist. Die WG wird die weitere Diskussion verfolgen und da, wo möglich (Kreistag), aktiv daran teilnehmen. Dabei werden wir uns getreu unserer Leitdevise verhalten: sachlich, vernünftig, ohne versteckte Interessen und verantwortungsbewußt.
Die Wählergemeinschaft unterstützt grundsätzlich den Aufbau von Biomasse-Anlagen im Landkreis. Wir setzen uns fur ein gesundes Verhältnis zwischen Nahrungsmittel- und Energieproduktion in unserer Region ein, um die Vielfalt der Landwirtschaft, den Frieden im Berufsstand und die Akzeptanz in unseren Dörfern zu erhalten:
- Erzeugung von Biogas muss eindeutig in bäuerlicher Hand bleiben, Fremdinvestoren und Kapitalgesellschaften sind abzulehnen.
- Vorrang fur die Lebensmittelproduktion und damit den Vorrang fur den Flächenbedarf der Veredelungs- und Futterbaubetriebe unserer Region.
- Die Privilegierung zum Bauen von Anlagen bis maximal 500 Kilowatt elektrischer Leistung im Aussenbereich bzw. an Standorten, die sinnvoll mit einer Wärmeverwertung zu verbinden sind, muss für Landwirte erhalten bleiben. Dabei sollte man sich auch von der direkten Bindung an die Hofstelle trennen dürfen.
- Keine Sondergebiete, Gewerbegebiete oder Industriegebiete zum Bau von Biogasanlagen. Biogasanlagen sollen nicht zu gross, dezentral und verträglich fur die Agrarstruktur und den ländlichen Raum sein.
- Gestaffelte Einspeisevergütung, die ein wirtschaftliches Wärmekonzept zwingend beinhalten muss. Die Staffelung soll die geringere Wirtschaftlichkeit der wünschenswerten kleineren Anlagen von z.B. 190 KW elektrischer Leistung ausgleichen.
- Maximal 25 % Energiepflanzenanbau auf den Ackerflächen in unseren Samtgemeinden/Einheitsgemeinden, um die Vielfalt zu erhalten. In der Genehmigungspraxis ist bei der Flächenbedarfsberechnung rechnerisch nur vom Einsatz von Mais auszugehen, da andere Energieträger deutlich weniger wirtschaftlich in der Gaserzeugung sind und daher kaum eingesetzt werden.
- Streichung aller Boni, mindestens aber die Entkoppelung von Nawaro- und Güllebonus.
- Anwendung des "erweiterten Anlagenbegriffes", denn nicht die Anzahl der Satelliten, sondern die Grösse des Fermenters und seiner technischen Anlagen bestimmen die Auswirkungen auf die Region.
- Alleinige Zuständigkeit der Landkreise als Genehmigungsbehörde und nicht die der Gewerbeaufsichtsämter für Biomasseanlagen.
- Regelmässige Evaluierung des EEG und deren Anpassung, um Fehlsteuerungen rechtzeitig korrigieren zu können.
Die 14 Regionaldirektionen des Landesamtes für Geoinformation und Landentwicklung Niedersachsen (LGLN) sind wichtige Ansprechpartner und Dienstleister für die Bürgerinnen und Bürger, Gemeinden, Samtgemeinden, Landkreise, Verbände und andere Behörden vor Ort. Sie sind zuständig für wichtige Aufgaben wie die Unterstützung der Kommunen bei der Einwerbung von EU-Fördermitteln, bei der Dorferneuerung oder der Flurbereinigung.
Bis 2004 waren diese Aufgaben in den Ämtern für Agrarstruktur (AfA) und bis 2010 in den Behörden für Geoinformation, Landentwicklung und Liegenschaften (GLL) organisiert. Um Abläufe und Personaleinsatz zu optimieren Aufgrund weiterer Veränderungsnotwendigkeiten auf Landesebene in der Struktur und um gleichzeitig die Entscheidungen und Kompetenzen vor Ort in der Region einzurichten zu sichern, wurde 2011 nach erfolgter Aufgabenkritik die heutige Struktur des LGLN etabliert.
Daraus ergeben sich für die Regionaldirektion Sulingen wichtige Synergieeffekte. Jede Regionaldirektion verfügt über ein für Querschnittsaufgaben verantwortliches Dezernat 1 mit den Zuständigkeiten in Sachen Organisation, Personal, Haushalt, Kasse, Kosten- und Leistungsrechnung, sowie Informations- und Kommunikationstechnik. In der Folge können die Regionaldirektionen sich ohne Rückkoppelung mit übergeordneten oder ausgelagerten Stellen selbst verwalten. Zudem werden Hardware und Strukturen, zum Beispiel in der Ausbildung, im Personalwesen, in der EDV, in der Gebäude- und Fuhrparkverwaltung, bei der Bewirtschaftung der Haushaltsmittel und in den Personalvertretungen gemeinsam genutzt. Diese Synergieeffekte bringen nicht nur in der Kosten- und Leistungsrechnung erhebliche Vorteile, sondern auch ein hohes Maß an Kundennähe, Produktivität und Effizienz in der Aufgabenbewältigung mit sich. Die Regionaldirektion Sulingen des LGLN steht mit einer zukunftsfesten, sehr wirtschaftlichen Behördengröße von 190 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern als kompetenter Ansprechpartner vor Ort zur Verfügung.
Vor diesem Hintergrund fordert der Kreistag den Landkreis Nienburg/Weser auf, der Landesregierung deutlich zu machen, die Umstrukturierung des LGLN so zu organisieren, dass möglichst viele Entscheidungen, Synergieeffekte und Kompetenzen vor Ort erhalten bleiben.
